Erlass der Straßenbeiträge für die Anlieger der Gartenstraße im OT Klein-Zimmern

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Straßenbeiträge in Höhe von 201.500 Euro für die Anlieger der Gartenstraße im OT Klein-Zimmern

Begründung:

Obwohl sich die CDU-Fraktion gegen die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung klar ausgesprochen hat, halten wir es im Sinne der Gleichbehandlung für angebracht, auch die Anlieger der Gartenstraße im OT Klein-Zimmern von der Zahlung der Straßenbeiträge zu befreien. Da mittlerweile Bescheide über die Heranziehung der Straßenbeiträge erlassen wurden, kann die nur Gemeindevertretung über den Erlass der Gesamtkostenforderung in Höhe von 201.500 Euro beschließen. Der Erlass der Forderungen schmälert nicht den Ergebnishaushalt, sondern wird über die Mittel im Finanzhaushalt abgewickelt.

Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.04.19 hatten wir darauf hingewiesen, dass bei einem wie von SPD,  Grünen und ZiLi beantragten Inkrafttreten der Satzung „am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung“, die Anlieger der Gartenstraße zur Zahlung von Straßenbeiträgen heranzuziehen sind. Der Bürgermeister wies eindringlich darauf hin, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass auch die Anlieger der Gartenstraße von der Zahlung befreit werden. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen.

Mit diesem Antrag bitten wir die Gemeindevertretung im Rahmen der Umstellung zur Finanzierung  von Straßenbaumaßnahmen und im Sinne der Gleichbehandlung den Anliegern der Gartenstraße die Straßenbeiträge zu erlassen.