Ortsbeirat
Die Gemeinde kann in ihrer Hauptsatzung die Bildung von Ortsbezirken mit Ortsbeiräten festlegen (§ 81 Abs. 1 Satz 1 - 3 HGO).
Der vom Gremium gewählte Vorsitzende trägt den Titel Ortsvorsteher. Seine Aufgabe ist im Kleinen mit der des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vergleichbar. Er lädt zu den Sitzungen ein, leitet diese und unterzeichnet das Protokoll. Er vertritt den Ortsbeirat nach außen, z. B. gegenüber dem Gemeindevorstand, der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen. Die Wahl der Ortsbeiräte findet parallel mit den Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt. Die Einladung zur konstituierenden Sitzung erfolgt durch den Bürgermeister.
Für die CDU sind im Ortsbeirat Klein-Zimmern, der aus fünf Personen besteht, folgende vier Personen vertreten: