Antrag: Sportmilliarde
Antrag:
Die Gemeindevertretung Groß-Zimmern beschließt:
1. Die Gemeinde Groß-Zimmern bewirbt sich am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und reicht fristgerecht (Bewerbungsschluss 15.Januar 2026) eine Projektskizze ein.
2. Gegenstand der Projektskizze sollen folgende Maßnahmen sein:
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
4. Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird die Verwaltung beauftragt, den vollständigen Förderantrag zu stellen.
Die Gemeinde Groß-Zimmern steht vor wesentlichen Investitionen in ihre Sport- und Infrastruktur. Der bestehende Gemeindesportplatz benötigt die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz, um dauerhaft bespielbare Trainings- und Wettkampfbedingungen für unsere Vereine zu gewährleisten. Zudem liegt hier ein Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vor, welcher Vorsieht, Fördermittel zu beantragen. Gleichzeitig weist die Mehrzweckhalle einen energetischen Sanierungsbedarf auf. Durch eine ineffiziente
Gebäudehülle, alternde Haustechnik und hohe Energieverbräuche entstehen jährlich steigende Betriebskosten und ein wachsender Modernisierungsbedarf.
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ stellt der Bund erhebliche Fördermittel für genau diese Art von Vorhaben bereit. Förderfähig sind insbesondere:
- energetische Sanierungen kommunaler Sportstätten,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
- Modernisierung oder Umbau von Sportfreianlagen, einschließlich Kunstrasenplätzen.
Die Kombination der beiden geplanten Maßnahmen – Kunstrasenplatz und energetische Hallensanierung – entspricht exakt den Zielen des Förderprogramms: Stärkung der kommunalen Sportinfrastruktur, Verbesserung der energetischen Leistungsfähigkeit und langfristige Reduktion der Betriebskosten. Zudem wird durch die Modernisierung ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Attraktivität des lokalen Vereins- und Breitensports geleistet.
Da die maximale Förderquote – je nach Finanzlage der Kommune – einen erheblichen Zuschuss zu den Investitionskosten ermöglicht (bis zu 8.Mio. €), bietet das Programm eine einmalige Chance, den kommunalen Haushalt zu entlasten und notwendige Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Die Einreichung einer Projektskizze ist Voraussetzung für eine spätere Antragstellung und muss fristgerecht erfolgen.
Weitere Informationen zu Bundesprogramm finden sich unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Die Teilnahme am SKS-Programm ist daher sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch strategisch notwendig, um die Sportinfrastruktur der Gemeinde zukunftsfähig auszurichten und nachhaltig zu modernisieren.